Hundeführerschein

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Ziel des Kurses ist das richtige Management des Hundes im Alltag und unterwegs. Daher wird nicht nur auf dem Hundeplatz geübt, sondern auch draußen in der Natur oder in der Stadt.

In Bayern wird aktuell ein bestandener Hundeführerschein häufig für den Einstieg in eine Ausbildung zum Therapiebegleithund vorausgesetzt. Weiterhin gibt es durchaus Bereiche in der Natur, die einen Hundeführerschein von einer Leinenpflicht entbinden (z.B. Fröttmanninger Heide )  Einige Gemeinden wie z.B. München erlassen auf Vorlage des bestandenen Hundeführerscheins freundlicherweise ein (1) Jahr Hundesteuer.

Aber auch ohne gesetzliche Verpflichtung ist die Ausbildung – bestehend aus ca. 10 Stunden Theorie und geübter Praxis – sinnvoll. Sie bestätigt einen guten Grundgehorsam, ein gutes Management des Hundes sowie theoretische Kenntnisse des Halters im Umgang mit Hunden.

Die Hundeführerscheinprüfung besteht 2 Teilen; aus einer Theorieprüfung (Sachkundenachweis D.O.Q. 2.0) und einer Praxisprüfung.

Hundehalter aus meiner Gruppenstunde II können – wenn sie möchten – eine theoretische und/oder auch praktische Prüfung für den Hundeführerschein in meiner Hundeschule ablegen.

Interessenten können auch bereits vor dem Kauf eines Hundes die Prüfung zum Sachkundennachweis ablegen.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Abschlussprüfung Praxis:

  • Bestandene Theorieprüfung / Sachkundenachweis
  • Mindestalter des Hundes ist 12 Monate zum Prüfungszeitpunkt
  • Der Halter (m/w/d) muss mindestens 16 Jahre alt sein
  • Der Hund muss gesund und grundimmunisiert sein
  • Der Hund muss mit einem Microchip gekennzeichnet sein
  • Der Hund muss haftpflichtversichert und in einer Gemeinde gemeldet sein